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Kaufnebenkosten beim Wechsel in eine Alterswohnung

Beim Wechsel fallen Nebenkosten doppelt an: Handänderungssteuer, Notar, Grundbuch und Schuldbrief beim Kauf – Grundstückgewinnsteuer und Maklerprovision beim Verkauf. Mit Rechenbeispiel.

Publiziert am 9. Juni 2026· Aktualisiert am 10. September 2026· 5 Min. Lesezeit· Artikel als Markdown

Eine Hand hält einen Wohnungsschlüssel mit Anhänger vor einer geöffneten hellen Wohnungstür.
Foto: Jakub Żerdzicki / Unsplash

Wer im Alter aus dem Eigenheim in eine kleinere Eigentumswohnung wechselt, zahlt Nebenkosten auf beiden Seiten des Geschäfts. Beim Kauf sind das rund 1 bis 5 Prozent des Kaufpreises – Handänderungssteuer, Notariat, Grundbuch und Schuldbrief, je nach Kanton sehr unterschiedlich. Beim Verkauf kommen Maklerprovision und Grundstückgewinnsteuer dazu. Zusammen sind das schnell 4 bis 8 Prozent der bewegten Summen. Die Bank finanziert davon nichts: Diese Beträge müssen zusätzlich zu den Eigenmitteln bereitstehen.

Was zählt zu den Kaufnebenkosten?

Vier Posten, alle unvermeidlich, aber unterschiedlich gross:

Posten Grössenordnung Wer zahlt
Handänderungssteuer 0 bis 3.3 % des Kaufpreises meist Käuferschaft, kantonal geregelt
Notariatsgebühren 0.1 bis 0.5 % des Kaufpreises meist Käuferschaft
Grundbuchgebühr 0.1 bis 0.5 % des Kaufpreises meist Käuferschaft
Schuldbrief-Errichtung 0.1 bis 0.3 % der Pfandsumme Käuferschaft

Wichtig für die Planung: Die Bank finanziert höchstens 80 Prozent des Kaufpreises oder des tieferen Belehnungswerts. Die restlichen 20 Prozent Eigenmittel und die Nebenkosten müssen Sie selbst aufbringen. Wie die Bank nach der Pensionierung rechnet, erklärt der Ratgeber zur Hypothek im Alter.

Handänderungssteuer: warum der Kanton den Unterschied macht

Die Handänderungssteuer ist mit Abstand der grösste und am stärksten schwankende Posten. Sie wird auf dem Kaufpreis erhoben; in den meisten Kantonen liegen die Sätze zwischen etwa 1 und 3.3 Prozent, teils kommen kommunale Zuschläge dazu.

Mehrere Kantone erheben sie gar nicht – darunter Zürich, Zug, Schwyz und Aargau. Dort fällt höchstens eine vergleichsweise geringe Gebühr an. In der Westschweiz ist die Steuer dagegen oft am höchsten.

Für den Wechsel im Alter besonders relevant: Einige Kantone kennen Erleichterungen für selbstbewohntes Wohneigentum – reduzierte Sätze, Freibeträge oder eine Befreiung beim Erwerb des Hauptwohnsitzes. Da eine Alterswohnung fast immer selbst bewohnt wird, lohnt sich die Nachfrage beim kantonalen Amt oder Notariat, bevor Sie budgetieren. Übersichten zu den kantonalen Steuern publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV; die konkreten Sätze stehen auf den Websites der Kantone.

Notar, Grundbuch und Schuldbrief

In der Schweiz muss jeder Grundstückkaufvertrag öffentlich beurkundet werden – ohne Notarin oder Notar kein Eigentumsübergang. Die Gebühren sind kantonal geregelt und liegen typischerweise zwischen 0.1 und 0.5 Prozent des Kaufpreises. In Kantonen mit Amtsnotariat gelten fixe staatliche Tarife, bei freiem Notariat lohnt sich eine Offerte vorab.

Dazu kommt die Grundbuchgebühr für die Eintragung, meist ebenfalls 0.1 bis 0.5 Prozent. Erst mit diesem Eintrag werden Sie rechtlich Eigentümerin oder Eigentümer – nicht schon mit der Unterschrift.

Der Schuldbrief ist das Grundpfandrecht, mit dem die Bank Ihre Hypothek absichert. Die Errichtung kostet rund 0.1 bis 0.3 Prozent der Pfandsumme. Hier gibt es echtes Sparpotenzial: Besteht auf der Liegenschaft bereits ein Schuldbrief in passender Höhe, kann er meist günstig übernommen werden. Fragen Sie früh danach.

Und auf der Verkaufsseite?

Beim Wechsel aus dem Eigenheim kommen zwei weitere Posten dazu, die nichts mit dem Kauf zu tun haben:

Maklerprovision. In der Schweiz beauftragt üblicherweise die verkaufende Partei den Makler und zahlt dessen Provision von typischerweise 2 bis 3 Prozent des Verkaufspreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Als Käuferin oder Käufer schulden Sie in der Regel nichts – prüfen Sie die Unterlagen trotzdem, vereinzelt wird versucht, Provisionen oder «Reservationsgebühren» auf die Käuferseite zu überwälzen. Eine Reservationszahlung ohne öffentlich beurkundeten Vorvertrag ist rechtlich heikel.

Grundstückgewinnsteuer. Kanton oder Gemeinde besteuern den Gewinn zwischen seinerzeitigem Erwerbspreis plus wertvermehrenden Investitionen und Verkaufspreis. Nach langer Besitzesdauer fällt sie oft moderater aus als befürchtet, weil viele Kantone lange Haltedauern mit Rabatten belohnen. Und: Kaufen Sie mit dem Erlös wieder selbstbewohntes Wohneigentum, ist ein Steueraufschub durch Ersatzbeschaffung möglich – auch bei einer kleineren Wohnung, allerdings nur für den reinvestierten Teil. Details im Ratgeber Umbauen oder verkaufen?.

Rechenbeispiel: derselbe Wechsel, zwei Kantone

Ein Ehepaar verkauft das Einfamilienhaus für CHF 1 200 000 und kauft eine Alterswohnung für CHF 850 000. Die Hypothek auf der neuen Wohnung beträgt CHF 400 000.

Posten Kanton ohne Handänderungssteuer Kanton mit 2 % Handänderungssteuer
Handänderungssteuer CHF 0 CHF 17 000
Notariat (0.3 %) CHF 2 550 CHF 2 550
Grundbuch (0.3 %) CHF 2 550 CHF 2 550
Schuldbrief (0.2 % von CHF 400 000) CHF 800 CHF 800
Kaufnebenkosten total CHF 5 900 CHF 22 900
Maklerprovision Verkauf (2.5 % von CHF 1 200 000) CHF 30 000 CHF 30 000
Zusammen, ohne Grundstückgewinnsteuer CHF 35 900 CHF 52 900

Die Grundstückgewinnsteuer kommt individuell dazu und kann diesen Betrag noch einmal deutlich übersteigen – oder bei einer Ersatzbeschaffung ganz aufgeschoben werden.

So budgetieren Sie richtig

  1. Kanton prüfen. Ein Anruf beim kantonalen Notariat oder Steueramt klärt Satz und allfällige Erleichterungen für selbstbewohntes Eigentum.
  2. Provisorische Grundstückgewinnsteuer verlangen. Das zuständige Steueramt rechnet Ihnen das vor der Publikation des Inserats aus.
  3. Belege wertvermehrender Investitionen zusammensuchen. Jede belegte Sanierung senkt den steuerbaren Gewinn – auch ein altersgerechter Umbau.
  4. Bestehenden Schuldbrief abklären. Spart im günstigen Fall vierstellige Beträge.
  5. Reserve einplanen. Umzug, Wohnungsauflösung und allfällige Anpassungen in der neuen Wohnung sind in keiner dieser Zahlen enthalten.

Fazit

  • Kaufnebenkosten betragen je nach Kanton rund 1 bis 5 Prozent des Kaufpreises und werden von der Bank nicht finanziert.
  • Die Handänderungssteuer macht den Unterschied: In Zürich, Zug, Schwyz und Aargau entfällt sie, anderswo sind es bis 3.3 Prozent.
  • Beim Wechsel aus dem Eigenheim kommen Maklerprovision von 2 bis 3 Prozent und die Grundstückgewinnsteuer dazu.
  • Erleichterungen für selbstbewohntes Wohneigentum lohnen die Nachfrage – eine Alterswohnung erfüllt diese Bedingung fast immer.
  • Ein Steueraufschub durch Ersatzbeschaffung ist auch beim Wechsel in eine kleinere Wohnung möglich, aber nur für den reinvestierten Teil.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in der Schweiz?

Je nach Kanton rund 1 bis 5 Prozent des Kaufpreises. Sie setzen sich aus Handänderungssteuer, Notariats- und Grundbuchgebühren sowie den Kosten für den Schuldbrief zusammen. In Kantonen ohne Handänderungssteuer, etwa Zürich, Zug, Schwyz oder Aargau, liegen sie oft unter 1 Prozent.

Finanziert die Bank die Kaufnebenkosten mit?

In der Regel nicht. Die Bank finanziert höchstens 80 Prozent des Kaufpreises beziehungsweise des tieferen Belehnungswerts. Die Nebenkosten müssen Sie zusätzlich zu den 20 Prozent Eigenmitteln aus eigenen Mitteln aufbringen – planen Sie den Betrag von Anfang an ins Budget ein.

In welchen Kantonen gibt es keine Handänderungssteuer?

Unter anderem Zürich, Zug, Schwyz und Aargau erheben keine Handänderungssteuer; teilweise fällt nur eine geringe Gebühr für die Handänderung an. In anderen Kantonen liegt die Steuer meist zwischen 1 und 3.3 Prozent des Kaufpreises. Prüfen Sie den aktuellen Satz direkt beim Kanton.

Fallen beim Wechsel aus dem Eigenheim Kosten doppelt an?

Ja, aber nicht dieselben. Auf der Verkaufsseite kommen Maklerprovision und Grundstückgewinnsteuer dazu, auf der Kaufseite Handänderungssteuer, Notar, Grundbuch und Schuldbrief. Zusammen sind das schnell 4 bis 8 Prozent der bewegten Summen – der grösste Einzelposten, den viele beim Wechsel unterschätzen.

Kann ich die Grundstückgewinnsteuer beim Wechsel aufschieben?

Wenn Sie mit dem Erlös wieder selbstbewohntes Wohneigentum in der Schweiz kaufen, ist ein Steueraufschub durch Ersatzbeschaffung möglich – auch beim Wechsel in eine kleinere Eigentumswohnung, allerdings nur für den reinvestierten Teil. Die Steuer entfällt nicht, sie wird gestundet. Fristen und Bedingungen sind kantonal geregelt.

Was kostet der Schuldbrief?

Für die Errichtung eines neuen Schuldbriefs fallen Notariats- und Grundbuchgebühren von rund 0.1 bis 0.3 Prozent der Pfandsumme an. Besteht auf der Liegenschaft bereits ein Schuldbrief in passender Höhe, kann er oft günstig übernommen werden – fragen Sie die Verkäuferschaft oder die Bank früh danach.

Blick von oben auf einen Tisch mit Tee und Gebäck, an dem mehrere ältere Menschen gemeinsam ein Fotoalbum anschauen.

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