Welche Wohnformen gibt es überhaupt?
Am Anfang steht die altersgerechte Wohnung ohne jede Betreuung: hindernisfrei gebaut, oft mit Lift und im Zentrum, sonst aber eine normale Mietwohnung. Darüber liegt die Alterswohnung mit Grundangebot, etwa einem Notrufsystem und einer Ansprechperson. Betreutes Wohnen umfasst zusätzlich regelmässige Betreuungsleistungen, häufig als Pauschale. Am anderen Ende steht das Pflegeheim mit umfassender Pflege rund um die Uhr.
Quer dazu liegen die Genossenschaftswohnungen und Mehrgenerationenprojekte. Sie sind oft günstiger und sozial dichter, verlangen aber Anteilscheine und manchmal eine aktive Mitgliedschaft.
Woraus setzen sich die Kosten zusammen?
Aus drei Teilen, die getrennt zu betrachten sind. Erstens die Miete für die Wohnung selbst. Zweitens eine Betreuungspauschale, die je nach Anbieter obligatorisch ist und Leistungen wie Notruf, Beratung und einen Teil des Aktivitätenangebots abdeckt. Drittens Zusatzleistungen wie Mahlzeiten, Reinigung oder Wäsche, die einzeln verrechnet werden.
Die eigentliche Pflege läuft davon getrennt über die Krankenversicherung und die Restfinanzierung durch Kanton und Gemeinde. Wenn Sie Angebote vergleichen, verlangen Sie deshalb immer eine Gesamtrechnung für ein realistisches Nutzungsprofil – nicht nur den Mietzins.
Wann sollte man sich anmelden?
Deutlich früher, als die meisten annehmen. Bei gefragten Alterswohnungen und Genossenschaften sind Wartefristen von mehreren Jahren üblich. Eine Anmeldung kostet in der Regel wenig, verpflichtet zu nichts und lässt sich jederzeit zurückziehen – ein abgelehnter Platz rückt Sie meist nicht ans Ende der Liste.
Praktisch heisst das: Melden Sie sich bei mehreren Anbietern an, sobald der Wechsel überhaupt denkbar wird. Der Zeitpunkt des Wechsels bleibt trotzdem Ihre Entscheidung.
Was ist bei Genossenschaften anders?
Genossenschaften vermieten zur Kostenmiete, sind deshalb oft spürbar günstiger als der freie Markt und kennen keine Rendite auf Ihre Miete. Dafür müssen Sie Anteilscheine zeichnen: ein Kapitalbetrag, der beim Auszug in der Regel zurückbezahlt wird, während der Mietdauer aber gebunden ist.
Achten Sie auf die Belegungsvorschriften. Viele Genossenschaften verlangen ein Mindestverhältnis von Personen zu Zimmern – was heisst, dass Sie nach dem Tod des Partners oder dem Auszug der Kinder unter Umständen in eine kleinere Wohnung wechseln müssen.
Wie schaut man sich Angebote an, ohne überall hinzufahren?
Der Weg zur Besichtigung ist für viele der mühsamste Teil – gerade dann, wenn die Mobilität schon eingeschränkt ist und Angehörige in einem anderen Kanton wohnen. Ein 360°-Rundgang zeigt Räume, Türbreiten und Grundriss, bevor jemand ins Auto steigt, und alle Beteiligten sehen dasselbe.
Ersetzen kann er den Besuch vor Ort nicht: Geräusche, Gerüche, das Quartier und die Atmosphäre im Haus zeigt keine Aufnahme. Als Vorauswahl spart er aber viele vergebliche Fahrten.