Womit fängt man am besten an?
Nicht mit dem Bad, sondern mit einer nüchternen Runde durch die Wohnung. Wo müssen Sie sich abstützen? Wo ist es abends zu dunkel? Wo stolpern Sie über eine Kante, einen Teppichrand, ein Kabel? Diese Punkte sind für wenig Geld zu beheben und verhindern genau die Stürze, die am häufigsten zu einem Spitalaufenthalt führen.
Erst danach lohnt der Blick auf die grossen Posten. Viele Beratungsstellen bieten dafür einen Wohnungscheck vor Ort an – oft kostenlos oder gegen einen kleinen Beitrag.
Was kostet ein hindernisfreies Bad?
Der Ersatz einer Badewanne durch eine bodenebene Dusche ist der klassische Umbau und meist der teuerste Einzelposten. Er umfasst mehr als die Dusche selbst: Der Boden muss geöffnet, die Abdichtung erneuert und der Ablauf neu gesetzt werden, oft kommen Plättliarbeiten und eine neue Tür dazu.
Rechnen Sie mit mehreren Wochen Vorlauf und einigen Tagen ohne nutzbares Bad. Holen Sie mindestens zwei Offerten ein und lassen Sie sich die Massketten schriftlich bestätigen – bei der Bewegungsfläche vor dem WC und der lichten Türbreite entscheidet sich, ob das Bad später auch mit Rollator oder Rollstuhl funktioniert.
Wer beteiligt sich an den Kosten?
Es gibt keinen einzelnen Topf, sondern mehrere, die sich teilweise ergänzen. Über die AHV und die IV werden bestimmte Hilfsmittel abgegolten – der Umfang unterscheidet sich, je nachdem ob Sie vor oder nach der Pensionierung anspruchsberechtigt wurden. Ergänzungsleistungen können Kosten übernehmen, die der Selbstständigkeit dienen. Dazu kommen kantonale und kommunale Programme, die stark variieren.
Beratungsstellen wie Pro Senectute oder die kantonalen Fachstellen für hindernisfreies Bauen kennen die lokale Lage und helfen beim Antrag. Dieser Weg ist fast immer schneller als die eigene Recherche.
Was verlangt die Norm SIA 500?
Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt, wie Wohnungen gebaut sein müssen, damit sie mit Rollator oder Rollstuhl nutzbar sind: Türbreiten, Bewegungsflächen, Schwellenhöhen, Bedienhöhen. Für einen privaten Umbau im Bestand ist sie nicht zwingend, aber sie ist der beste verfügbare Massstab.
Praktisch heisst das: Wenn Sie ohnehin umbauen, orientieren Sie sich an diesen Massen, auch wenn Sie sie heute noch nicht brauchen. Der Mehraufwand ist beim Umbau klein und später kaum nachholbar.
Und wenn ich zur Miete wohne?
Dann brauchen Sie die Zustimmung der Vermieterschaft, und zwar schriftlich. Kleine, rückstandslos entfernbare Anpassungen sind meist unproblematisch. Bei baulichen Eingriffen ist die entscheidende Frage, ob beim Auszug ein Rückbau verlangt wird – halten Sie das ausdrücklich in der Vereinbarung fest.
Viele Genossenschaften und institutionelle Vermieter beteiligen sich an solchen Anpassungen, weil sie die Wohnung dauerhaft aufwerten und langjährige Mietverhältnisse sichern. Fragen ist hier fast immer sinnvoll.